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Immer wieder - Rechtsirrtümer, die sich hartnäckig halten!
September 2011Es gibt ein paar vorgefasste Meinungen, die sich in unseren Köpfen festsetzen und nur schwer wieder beseitigen lassen. Einmal mehr sollen hier ein paar dieser Rechtsirrtümer aufgedeckt werden, damit Sie im Alltag nicht übervorteilt werden.
Im Supermarkt:
Im Supermarkt sind Sie nicht verpflichtet, Ihre Tasche zu öffnen, um die Kassiererin oder Sicherheitspersonal hineinschauen zu lassen. Egal, ob durch ein Schild auf mögliche Taschenkontrollen hingewiesen wird oder nicht. Das darf im Verdachtsfall nur die Polizei!
Auch angefasste Lebensmittel oder Ware, die bereits in Ihrem Einkaufswagen liegt, müssen Sie nicht kaufen, sondern können diese (sofern Sie sie nicht beschädigt haben) zurücklegen.
Im Taxi:
Am Taxistand dürfen Sie sich das Taxi auswählen, das Ihnen gefällt und müssen nicht das erste in der Reihe nehmen. Der Taxifahrer darf Sie nicht mit dieser Begründung ablehnen, ihn trifft auch hier seine Beförderungspflicht.
Auch Hunde muss er transportieren und darf, wie auch bei Kleingepäck, keinen Aufpreis verlangen. Nur dann, wenn der Hund tatsächlich das Taxi verschmutzt, muss evtl. Ersatz für die Reinigung gezahlt werden.
Fortsetzung folgt ….
Weitere Einzelfragen klären wir gerne für Sie!
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Alleinerziehend
August 2011Eltern kennen das Problem. Kindererziehung und Beruf sind nicht immer einfach unter einen Hut zu bringen. Dies gilt besonders bei Trennung oder Scheidung der Eltern. In erster Linie wollen Eltern ihre Kinder gut behütet wissen und beaufsichtigen diese, soweit möglich, deshalb am liebsten selbst. Bei Trennung oder Scheidung der Eltern gestaltet sich dies aber oft schwierig. Bis vor drei Jahren mussten geschiedene Alleinerziehende bis zum 7. Lebensjahr des Kindes nicht arbeiten und danach allenfalls Teilzeit. Durch die Familienrechtsreform wurde dies geändert und der Bundesgerichtshof (BGH) geht nun davon aus, dass geschiedene Alleinerziehende nur noch in den ersten drei Lebensjahren des Kindes ihre Arbeit ruhen lassen und vom anderen Elternteil Unterhalt verlangen können. Danach verlängert sich der Anspruch auf Unterhalt wegen Kindesbetreuung nur, wenn besondere kindbezogene Umstände vorliegen, die es rechtfertigen, dass der alleinerziehende Elternteil auch danach noch beim Kind zu Hause bleibt. Ist die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert oder könnte in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden und liegen besagte kindbezogene Umstände nicht vor, so ist der alleinerziehende Elternteil nun verpflichtet, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen.
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Flip-Flops oder High-Heels - Mit welchen Schuhen darf man Auto fahren?
Juni 2011Immer wieder hören Frauen, sie hätten falsche Schuhe zum Autofahren an und würden dadurch Gefahr laufen, ihren Versicherungsschutz oder gar ein Bußgeld nebst Punkten in Flensburg zu riskieren.
Was ist nun wirklich dran an dieser weit verbreiteten Ansicht?Nichts! Jeder private Autofahrer darf in seinem Fahrzeug die Schuhe anziehen, die er möchte. Ob hohe Absätze oder Riemchensandalen, Schlappen oder Cowboystiefel – niemand wird von der Polizei angehalten und auf passendes Schuhwerk hin kontrolliert. Es gäbe dafür keine konkrete gesetzliche Grundlage. Daher ist es grundsätzlich auch nicht verboten, barfuß zu fahren. Die Fälle, in denen Versicherungen einem Träger von Flip-Flops grobe Fahrlässigkeit vorwerfen konnten und damit den Versicherungsschutz einschränkten, sind, wenn überhaupt, sicher nur seltene Einzelfälle. Natürlich sollte man schon im eigenen Interesse darauf achten, dass man genügend Halt im Schuh hat und die Pedale richtig bedienen kann.
In jedem Fall sollten Sie aber auch bei leichter Bekleidung darauf achten, dass Sie Ihren gültigen Führerschein dabei haben, da dieser auf Verlangen bei einer Kontrolle vorgezeigt werden muss, um ein Bußgeld zu vermeiden. Da genügt auch keine Kopie des Führerscheins, außer man gerät an einen nachsichtigen Beamten!